Sicher zurückbauen nach TRGS 519
Seit 1993 darf Asbest in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Verbaut ist es aber noch auf vielen Häusern, Garagen und Schuppen: als Wellplatten, Dachschindeln, Fassadenplatten oder Blumenkästen. Bricht oder verwittert das Material, können Fasern frei werden, die beim Einatmen schwere Krankheiten auslösen.
Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen sind deshalb streng geregelt. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 legt fest, wer solche Arbeiten ausführen darf und wie. Unser Betrieb hat die nötige Sachkunde, die Nachweise finden Sie unter Qualifikationen.
Wir bauen die alten Platten fachgerecht zurück, verpacken sie staubdicht und sorgen für die vorgeschriebene Entsorgung. Danach decken wir das Dach oder die Fassade neu ein, alles aus einer Hand.